In den letzten Jahren hat sich ein Problem für Pflichtteilsschuldner ergeben, mit dem früher nicht gerechnet werden konnte, und zwar die Situation, dass der Schuldner aufgefordert wird, ein notarielles Nachlassverzeichnis zu beauftragen und er kein Notariat findet, das sich hierfür bereit erklärt. Zwar sind Notariate grundsätzlich zur Amtstätigkeit verpflichtet, uns liegen aber mehrere Fälle vor, in denen Pflichtteilsschuldner über 10 Notariate angefragt und Absagen erhalten haben. Dies ist ein erhebliches Kostenrisiko, da die Seite des Gläubigers ein Urteil erwirken und Zwangsgelder vollstrecken kann, bis das Nachlassverzeichnis vorliegt.
Die Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.
Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.
Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.
Sollten Sie rechtlichen Rat zum Thema Erbrecht benötigen, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
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