Rücktritt und Schenkungsvertrag

Im Rahmen eines Schenkungsvertrages sind Rücktrittsrechte häufig standardisiert durch das Notariat vorgegeben, beispielsweise für den Fall, dass der Beschenkte in Insolvenz fällt oder gegen ihn vollstreckt wird, er den Schenkungsgegenstand ohne Zustimmung des Schenkers veräußert oder der Beschenkte vorverstirbt. Übersehen wird dabei meistens, dass im Standardentwurf der Rücktritt nur höchstpersönlich erklärt werden kann. Ist der Schenker geschäftsunfähig, so entfällt faktisch das Rücktrittsrecht. Abhängig vom Einzelfall kann eine Öffnungsklausel sinnvoll sein, dass auch ein Rücktritt durch den Vorsorgebevollmächtigten ausreichend ist.

Die Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.

Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.

Sollten Sie rechtlichen Rat zum Thema Erbrecht benötigen, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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