Verzicht auf Vorbehaltsnießbrauch

In der Praxis ist die Immobilienschenkung unter Nießbrauchvorbehalt ein Klassiker. Die Nießbrauchbestellung dient der Altersvorsorge des Schenkers, der Minderung des Übertragungswertes mit Blick auf die Schenkungssteuer und der Nießbrauch bleibt Lenker und Entscheider des Mietverhältnisses bei Fremdvermietung. Vielfach wird dann aber später die Aufgabe des Nießbrauches diskutiert, beispielsweise damit dem Beschenkten die Mieten zufließen oder damit die 10-Jahres-Frist des § 2325 BGB zum Laufen gebracht wird. Es muss in diesen Konstellationen genau geprüft werden, ob Verzicht bzw. Aufgabe eine eigenständige Schenkung darstellen.

Die Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.

Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.

Sollten Sie rechtlichen Rat zum Thema Erbrecht benötigen, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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