Auch wenn einige der nachfolgenden Hinweise abgedroschen klingen oder für Sie eine Fehlervermeidung selbstverständlich ist: ich erlebe tagtäglich Menschen, die angesichts eines Todesfalles, mit Blick auf die eigene Trauer, das überraschende Fehlverhalten von Angehörigen oder wegen eines unerwarteten Testaments vergessen, nachzudenken, bevor gehandelt wird. Häufige Fehler sind
1. Die Erbschaft wird per Formblatt des Amtsgerichts ausgeschlagen, vielleicht, weil man Schulden des Erblassers befürchtet. Dann sind alle Erbansprüche verloren.
2. Man entnimmt überhastet Nachlassgegenstände, ohne die erbrechtliche Lage geklärt zu haben. Dies kann zu Schadenersatzansprüchen der anderen Miterben führen.
3. Eine „überraschendes“ Testament wird gefunden und vernichtet bzw. nicht beim Amtsgericht vorgelegt. Dies ist eine strafbare Urkundenunterdrückung.
4. Man hebt vom Erblasser-Konto mittels Bankkarte oder im Rahmen des Online-Bankings Gelder ab, ohne dazu befugt zu sein.
5. Das abgegebene Nachlassverzeichnis ist fehlerhaft und unvollständig und entspricht nicht der später abgegebenen Erbschaftssteuererklärung.
6. Sie unterlassen es, überhaupt eine Erbschaftssteuererklärung abzugeben, weil Sie davon ausgehen, dass die bestehenden Freibeträge ausreichen.
7. Die Zuordnung von Vermögenswerten zum Nachlass erfolgt fehlerhaft, typischerweise bei Eheleuten, denen die Rechtsfolgen der Zugewinngemeinschaft unklar sind.
8. Man versucht, selbst rechtliche Ausführungen zur Testamentsauslegung vor dem Nachlassgericht vorzunehmen, weil man meint, dass eine rechtsanwaltliche Hilfe unnötig ist.
9. Einige Miterben einigen sich über die Auflösung des Bankkontos und beachten nicht, dass eine Teilauseinandersetzung nur zulässig ist, wenn alle Miterben zustimmen.
10. Die Erblasser-Immobilie wird von einem Miterben kostenfrei weiterbewohnt, ohne dass hierfür ein Mietvertrag mit Zahlungsverpflichtung vorliegt.
Die Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.
Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.
Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.
Sollten Sie rechtlichen Rat zum Thema Erbrecht benötigen, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Sie können uns entweder mit dem unten angefügten Kontaktformular erreichen oder uns unter 089/44-232-990 anrufen oder per E-Mail muenchen@rechtsanwalt-thieler.de erreichen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.rechtsanwalt-thieler.de
Kontaktformular:
