Es gibt immer wieder Konstellationen, in denen Eltern begünstigt werden sollen, beispielsweise weil im Rahmen der Vermögensgestaltung die Rechtsposition der Eltern übersehen wird. Das Problem ist, dass bei einer Schenkung durch ein Kind an das Elternteil die Schenkungssteuerklasse II gilt. Es gibt nur einen Freibetrag von € 20.000,00 und einen hohen Steuersatz. Deshalb muss in einem solchen Fall immer überlegt werden, ob ein ausreichender Schutz ggf. über eine erbrechtliche Gestaltung erreicht werden kann. Dann gilt die Erbschaftssteuerklasse I und ein Freibetrag von € 100.000,00.
Die Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.
Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.
Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.
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