Willkommen auf der Informationsseite für Erbrecht der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Gräfelfing bei München mit Interessenschwerpunkt auf allen Themen des klassischen Erbrechts, insbesondere mit Blick auf die Testamentsgestaltung (vor dem Erbfall) und die typischen Fragestellungen zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und dem Geltendmachen von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen (nach dem Erbfall). In allen Bereichen übernehmen wir die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen länderübergreifenden Erbrechts tätig und Autor der Publikation: "Richtig Erben und Vererben".

Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.

Unsere Kanzlei hat die 10 wichtigsten Punkte zum Thema Erbrecht als Leitfaden zusammengefasst:

1. Jeder braucht ein Testament um Streit und ungewollte Erbfolge zu vermeiden,

2. Ein Testament sollte niemals selbst erstellt werden, 

3. Im Rahmen der Nachfolgeplanung sollte auch immer an die sog. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gedacht werden,

4. Jedes Testament muss erbschaftssteuerlich optimiert werden,

5. Lebzeitige Vermögensnachfolge zivilrechtlich und steuerlich sollte vom fachkundigen Rechtsanwalt geprüft werden,

6. Notarielle Urkunden müssen zusätzlich rechtsanwaltlich beraten werden,

7. Vorsicht ist vor allem bei Auslandsbezug (gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland, Vermögen im Ausland, Staatsangehörigkeit) geboten,

8. Das richtige Gerichtsverfahren und Prozessstrategie sind bei Erbstreitigkeiten, Pflichtteilsansprüchen und Erbschleicherei einzuhalten,

9. rechtliche Beurteilung von Sonderfragen: z. B. Behindertentestament, Patch-Work-Testament sollten beachtet werden,

10. Rund-um-sorglos-Beratung sollte durch die fachkundige Rechtsanwaltskanzlei angefordert werden.

 

Bitte kontaktieren Sie uns entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

Autor-Archive: RA Prof. Dr. Boeh

Checkliste für Unternehmer: Notfallordner

Damit das Unternehmen im Erbfall nicht zunichte gemacht wird, durch Erbstreitigkeiten oder steuerliche Probleme, sollte insbesondere ein Unternehmen sich mit folgenden Fragen auseinandersetzen und dies regeln: 1. Übersicht über Mitarbeiter, Aufgaben, Kunden, Adressen 2. Übersicht über Unternehmensvermögen und Konten 3. Übersicht über Passwörter, Betriebsgeheimnisse, Patente 4. Konkrete Anweisungen für den Notfall 5. Notfalladressen 6. Erteilung […]

Im Notarvertrag vergessene Klauseln 8: anwendbares Recht

Es gibt ein in der Praxis weitgehend unbekanntes Problem, auf das aus unserer Sicht zumindest das Notariat hinweisen muss. Es geht darum, dass sich die Frage, welches nationale Zivilrecht für die Schenkung gilt und ob dies in Einklang mit dem anwendbaren Erbrecht steht. Die Anwendbarkeit des Erbrechts beurteilt sich danach, in welchem Land der Erblasser […]

Im Notarvertrag vergessene Klauseln 7: Höchstpersönlichkeit

In zahlreichen Notarverträgen ist das Ausüben bestimmter Rechtspositionen, insbesondere eines Rückforderungsrecht zugunsten des Schenkers daran geknüpft, dass der Schenker die Rückforderung höchstpersönlich ausspricht. Dies ist in vielen Fällen aber nicht gewollt und beschränkt die Rechtsposition des Schenkers. Es geht dabei beispielsweise um den Fall, dass ein Schenker einen Anspruch auf Pflege hat, der Schuldner die […]

Im Notarvertrag vergessene Klauseln 6: Pflegeverpflichtung

Insbesondere bei Schenkungsverträgen, aber auch bei Erbverträgen bestünde die Möglichkeit, dezidierte Pflegeverpflichtungen aufzunehmen. Dies geschieht viel zu selten. Aber selbst wenn eine solche Pflegeverpflichtung aufgenommen wird, besteht das Problem, dass die Pflegeverpflichtung meistens nicht ausreichend im Notarvertrag geregelt ist. Hier sollte eine umfassende rechtliche und pflegerische Beratung stattfinden, welche Regelungen sinnvoll und notwendig sind. Denn […]

Im Notarvertrag vergessene Klauseln 5: Wohnrecht

In vielen notariellen (Schenkungs)Verträgen, insbesondere bei Immobilien, möchten Schenker sich ein Wohnrecht vorbehalten. Das Problem ist, dass es einer sehr umfangreichen Regelung bedarf, um den Wohnrechtsberechtigten zu schützen. Insbesondere muss geregelt werden, was passiert, wenn der Berechtigte dauerhaft auszieht (1), welche Personen er mit aufnehmen darf (2) und welche Räumlichkeiten (Garten, Keller u. a.) er […]

Im Notarvertrag vergessene Klauseln 4: die Teilungsversteigerung

In vielen Fällen entsteht bei Gestaltungen eine Miteigentümergemeinschaft. Diese hat nicht nur das Risiko, dass sich die Miteigentümer streiten und nicht einig sind, sondern auch das Problem, dass jeder Miteigentümer die gesamte Immobilie in die Teilungsversteigerung geben kann. Dann setzt sich der Streit in Bezug auf die Erlösverteilung fort, aber die Immobilie ist verloren. In […]

Im Notarvertrag vergessene Klauseln 3: die Miteigentümervereinbarung

In vielen Schenkungsverträgen wird an mehrere Personen verschenkt. Diese erhalten jeweils Miteigentum. In der Folge entsteht eine Miteigentümergemeinschaft. Diese ist gesellschaftsähnlich und fordert für Maßnahmen grundsätzlich das Einstimmigkeitsprinzip. In vielen Fällen ist es sinnvoll, dass eine sogenannte Miteigentümervereinbarung in den Notarvertrag mit aufgenommen wird, damit das Verhältnis der einzelnen Miteigentümer zueinander rechtssicher geregelt ist und […]

Im Notarvertrag vergessene Klauseln 2: Ausgleichspflicht bei teilweisem Rücktritt

In einem üblichen Notarvertrag zu einer Schenkung, wird dort meistens ein Rücktrittsrecht für bestimmte Fälle, z. B. eine Scheidung, ein Vorversterben, eine Insolvenz u. a. geregelt. In den hier problematischen Fällen übertragen Eltern an mehrere Kinder beispielsweise Immobilieneigentum, um die Steuerfreibeträge zu nutzen. Es wird auf eine Gleichwertigkeit geachtet und deshalb konsequent festgehalten, dass eine […]

Im Notarvertrag vergessene Klauseln 1: das steuerliche Rückforderungsrecht

Notare verwenden häufig gut vorbereitete Vertragsentwürfe. Wichtig ist, dass der Mandant sich hierauf nicht verlässt, sondern kritisch die einzelnen Regelungen hinterfragt. Im Idealfall erfolgt eine parallele rechtsanwaltliche Beratung, da der Notar weder steuerlich noch wirtschaftlich berät. Dies ist auch deshalb erforderlich, weil viele Notarverträge wichtige Klauseln vergessen. Ein Beispiel ist das Rückforderungsrecht für den Fall, […]

Die unterschätzte Beratung: Vorsorgevollmacht

Die tägliche Praxis bestätigt, dass sich in der Bevölkerung nur etwa ein Fünftel Gedanken über ihre rechtlichen Regelungen machen. Von diesem Fünftel sind die meisten für die Testamentsgestaltung und eine Schenkungsgestaltung aus Gründen der Steuerersparnis sensibilisiert. Den wenigsten ist klar, dass die wichtigste Regelung eine Vorsorgevollmacht ist. Dies bestätigt bereits die Überlegung, dass die Vorsorgevollmacht […]