Willkommen auf der Informationsseite für Erbrecht der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Gräfelfing bei München mit Interessenschwerpunkt auf allen Themen des klassischen Erbrechts, insbesondere mit Blick auf die Testamentsgestaltung (vor dem Erbfall) und die typischen Fragestellungen zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und dem Geltendmachen von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen (nach dem Erbfall). In allen Bereichen übernehmen wir die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen länderübergreifenden Erbrechts tätig und Autor der Publikation: "Richtig Erben und Vererben".

Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.

Unsere Kanzlei hat die 10 wichtigsten Punkte zum Thema Erbrecht als Leitfaden zusammengefasst:

1. Jeder braucht ein Testament um Streit und ungewollte Erbfolge zu vermeiden,

2. Ein Testament sollte niemals selbst erstellt werden, 

3. Im Rahmen der Nachfolgeplanung sollte auch immer an die sog. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gedacht werden,

4. Jedes Testament muss erbschaftssteuerlich optimiert werden,

5. Lebzeitige Vermögensnachfolge zivilrechtlich und steuerlich sollte vom fachkundigen Rechtsanwalt geprüft werden,

6. Notarielle Urkunden müssen zusätzlich rechtsanwaltlich beraten werden,

7. Vorsicht ist vor allem bei Auslandsbezug (gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland, Vermögen im Ausland, Staatsangehörigkeit) geboten,

8. Das richtige Gerichtsverfahren und Prozessstrategie sind bei Erbstreitigkeiten, Pflichtteilsansprüchen und Erbschleicherei einzuhalten,

9. rechtliche Beurteilung von Sonderfragen: z. B. Behindertentestament, Patch-Work-Testament sollten beachtet werden,

10. Rund-um-sorglos-Beratung sollte durch die fachkundige Rechtsanwaltskanzlei angefordert werden.

 

Bitte kontaktieren Sie uns entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

Autor-Archive: RA Prof. Dr. Boeh

Die nicht auflösbare Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft entsteht, sobald mehr als eine Person erbt. Bei zwei oder mehr Miterben gilt das Einstimmigkeitsprinzip und der Grundsatz, dass eine Teilauseinandersetzung nicht geschuldet ist. Sind sich die Miterben nicht einig, so ist es in der Praxis meistens nicht möglich, die Erbengemeinschaft streitig aufzulösen. Denn für einen Klageweg in Form einer sog. Auseinandersetzungsklage wäre […]

Alte Schenkungen beim Pflichtteil prüfen

Pflichtteilsberechtigte können Schenkungen pflichtteilserhöhend berücksichtigen. § 2325 BGB lässt aber den Wert der Schenkung in Schritten von jährlich 10% abschmelzen. Ist die Schenkung älter als 10 Jahre, ist die Schenkung außen vor. Dies gilt – seit langem bekannt – nicht, wenn zum Beispiel bei einer Immobilienschenkung ein Nießbrauch vereinbart worden ist. Nunmehr gibt es aber […]

Fragen im Vorfeld der Erbschaft

In vielen Fällen tritt ein Erbfall ein und es dauert Wochen / Monate bis das Nachlassgericht die Familie anschreibt und der Familie mitteilt, ob es ein Testament gibt. Die Familie ist in dieser Zwischenzeit im Unklaren darüber, wie der Nachlass sich zusammensetzt, ob der Nachlass überschuldet ist und wie die erbrechtliche Situation ist. Das heißt […]

Fehler in notariellen Urkunden: Erbauseinandersetzung

Notarielle Urkunden regeln zahlreiche erbrechtliche Fragestellungen. Allerdings sind Notare nicht dazu angehalten, eine wirtschaftliche und steuerliche Betrachtung vorzunehmen. Der typische Ablauf ist die Erstellung eines Entwurfs gemäß den Vorgaben des Kunden und im Anschluss ein Termin, in dem die Urkunde vorgelesen wird. Dies führt dann zu Problemen, wenn den beteiligten Kunden die einzelnen Probleme nicht […]

Ausschluss der Anfechtung bei Testamenten

Bei vielen Testamenten sind standardisierte Klauseln enthalten, die im Rahmen der anwaltlichen oder notariellen Beratung nicht ausreichend besprochen werden. Eine zentrale Klausel ist, dass der Testator die Anfechtung des Testaments ausschließt. Dies wird vielfach einfach abgeschrieben oder unterzeichnet, ohne dass dem Testator die Rechtswirkung klar vor Augen steht, also, dass eine Anfechtung zum Beispiel wegen […]

Auf ausländisches Erbrecht achten

Es gibt typische Sachverhalte, in denen ein späterer Erblasser bei der Gestaltung einer letztwilligen Verfügung auf die Anwendbarkeit ausländischen Erbrechts bzw. ausländischen Rechts bei Vorfragen achten muss. Diese Sachverhalte sind: die ausländische Staatsangehörigkeit (1), Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland (2), Vermögen, insbesondere Immobilien im Ausland (3), Adoption oder Heirat im Ausland (4), im Ausland […]

Das missratene Kind und der Pflichtteil

Viele Eltern treibt jahrelang das Thema um, dass ein Kind sich falsch entwickelt hat, z. B. Mitglied einer Sekte ist, nicht mit Geld umgehen kann oder drogenabhängig geworden ist. Eltern versuchen in einer solchen Konstellation längerfristig den Pflichtteil des Kindes zu beschränken. Hierfür gibt es mehrere (bekanntere) Möglichkeit, vor allem aber auch die eher unbekannte […]

Testierunfähigkeit und körperliche Erkrankungen – Schlaganfall

Bei körperlichen Einschränkungen des Erblassers kann das Problem auftreten, dass die psychiatrischen Defizite verdeckt werden und eine Testierunfähigkeit abgelehnt wird. Ein Beispiel ist der Schlaganfall, nachdem die motorischen Fähigkeiten des späteren Erblassers eingeschränkt sind. Das Problem ist, dass dieses Defizit dazu führt, dass psychiatrische Erkrankungen vielfach nicht erkannt werden, obwohl diese mit Blick auf die […]

Testierunfähigkeit und körperliche Einschränkungen – Schwerhörigkeit

Bei körperlichen Einschränkungen des Erblassers kann das Problem auftreten, dass die psychiatrischen Defizite verdeckt werden und eine Testierunfähigkeit abgelehnt wird. Ein Beispiel ist die Schwerhörigkeit, bei der die Verständnisschwierigkeiten des späteren Erblassers mit den Hörproblemen begründet werden, obwohl medizinisch belegt ist, dass eine Schwerhörigkeit häufig im Einklang mit einer Demenz zum Tragen kommt. Die Demenz […]

Gutachterfehler bei der Testierunfähigkeitsprüfung

Wir erleben in der Praxis, dass eine Vielzahl von Sachverständigengutachten zur Frage der Testierunfähigkeit fehlerhaft sind, beispielsweise, weil nicht alle Tatsachen vollständig und richtig verwertet werden, Fehler in der medizinischen Beurteilung bestehen, der Gutachter nicht richtig durch das Gericht angeleitet wird oder sich der Gutachter von einzelnen Informationen überzeugen lässt, die in der Gesamtschau eigentlich […]