Willkommen auf der Informationsseite für Erbrecht der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Gräfelfing bei München mit Interessenschwerpunkt auf allen Themen des klassischen Erbrechts, insbesondere mit Blick auf die Testamentsgestaltung (vor dem Erbfall) und die typischen Fragestellungen zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und dem Geltendmachen von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen (nach dem Erbfall). In allen Bereichen übernehmen wir die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen länderübergreifenden Erbrechts tätig und Autor der Publikation: "Richtig Erben und Vererben".

Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.

Unsere Kanzlei hat die 10 wichtigsten Punkte zum Thema Erbrecht als Leitfaden zusammengefasst:

1. Jeder braucht ein Testament um Streit und ungewollte Erbfolge zu vermeiden,

2. Ein Testament sollte niemals selbst erstellt werden, 

3. Im Rahmen der Nachfolgeplanung sollte auch immer an die sog. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gedacht werden,

4. Jedes Testament muss erbschaftssteuerlich optimiert werden,

5. Lebzeitige Vermögensnachfolge zivilrechtlich und steuerlich sollte vom fachkundigen Rechtsanwalt geprüft werden,

6. Notarielle Urkunden müssen zusätzlich rechtsanwaltlich beraten werden,

7. Vorsicht ist vor allem bei Auslandsbezug (gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland, Vermögen im Ausland, Staatsangehörigkeit) geboten,

8. Das richtige Gerichtsverfahren und Prozessstrategie sind bei Erbstreitigkeiten, Pflichtteilsansprüchen und Erbschleicherei einzuhalten,

9. rechtliche Beurteilung von Sonderfragen: z. B. Behindertentestament, Patch-Work-Testament sollten beachtet werden,

10. Rund-um-sorglos-Beratung sollte durch die fachkundige Rechtsanwaltskanzlei angefordert werden.

 

Bitte kontaktieren Sie uns entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

Kategorie-Archive: Allgemein

Wiederverheiratung und Anfechtung

In der Praxis erleben wir immer wieder das Problem, dass es ein altes Testament gibt, das nicht mit Blick auf die weitere familiäre Entwicklung angepasst worden ist. Das kann beispielsweise so sein, dass der spätere Erblasser seine Tochter als Erbin einsetzt, später heiratet und das alte Testament vergessen wird. Für die Ehefrau bleibt dann nur […]

Stiftungsgründung von Todes wegen?

Es ist denkbar, eine Stiftung mittels Testament zu errichten. Die Formanforderungen sind hoch, aber diese Möglichkeit bietet den Vorteil, dass nicht zu Lebzeiten eine Stiftung gegründet werden muss und Kosten investiert werden müssen. Zu beachten ist, dass die Anforderungen an eine Stiftungsgründung formwirksam in das Testament aufgenommen werden müssen. Dies gilt insbesondere für die Vermögenswidmung […]

Pflichtteil und notarielles Nachlassverzeichnis

In den letzten Jahren hat sich ein Problem für Pflichtteilsschuldner ergeben, mit dem früher nicht gerechnet werden konnte, und zwar die Situation, dass der Schuldner aufgefordert wird, ein notarielles Nachlassverzeichnis zu beauftragen und er kein Notariat findet, das sich hierfür bereit erklärt. Zwar sind Notariate grundsätzlich zur Amtstätigkeit verpflichtet, uns liegen aber mehrere Fälle vor, […]

Berliner Testament und Steuer

Das Hauptproblem des Berliner Testaments ist, dass die Freibeträge der Kinder im ersten Erbfall (immerhin € 400.000,00 pro Kind) ungenutzt bleiben. Denn es wird nur der überlebende Ehegatte als Erbe eingesetzt. Es gibt aber in Einzelfällen die Möglichkeit, immerhin über einen Pflichtteilsanspruch oder eine gestaltende Ausschlagung eine steuerlich bessere Situation zu erreichen. Dies muss aber […]

Neues zum Familienheim

Die in § 13 Abs.1 Nr.4 ErbStG festgestellte Steuerbefreiung für das Familienheim (im Erbfall) setzt voraus, dass unverzüglich eine Selbstnutzung erfolgt. Nunmehr gibt es eine Entscheidung des FG Niedersachsen (14.05.2025, 3 K 80/24), in der steuergünstig ausgeurteilt wird, dass ein vorrangiges Wohnrecht eines Dritten unschädlich ist und die Selbstnutzung erst dann aufgenommen werden muss, sobald […]

Öffnungsklauseln contra Bindungswirkung

Bei Ehegattentestamenten und notariellen Erbverträgen lässt sich eine Bindungswirkung vereinbaren. Es gibt aber viele Fälle, in denen eine volle Bindungswirkung nicht sachgerecht ist. Empfehlenswert sind sogenannte Öffnungsklauseln. Typische und atypische Beispiele für solche Klauseln sind: – Änderungsmöglichkeit bzgl. der Quoten der eingesetzten Schlusserben (der Kinder), – zusätzliche Begünstigung von Enkeln, – Änderungsmöglichkeit, wenn im ersten […]

Darlehen im Erbfall

Es gibt eine Vielzahl von Fällen, in denen Darlehen im Erbfall zu Problemen führen können, einerseits, wenn diese Darlehen den Erblasser als Schuldner treffen und damit die Erben wirtschaftlich belasten, andererseits, wenn die Darlehen vom Erblasser ausgegeben worden sind. Vereinigen sich Darlehen und Alleinerbenstellung kann das rechtlich zu einer sogenannten Konfusion führen, sind mehrere Erben […]

Ehevertrag pro und contra

Insbesondere wenn beide Eheleute erhebliche Vermögenswerte in die Ehe mit hineinbringen, gibt es die Diskussion, dass ein Ehevertrag geschlossen werden soll. Hierbei ist es aber wichtig, dass nicht sofort an eine Gütertrennung gedacht wird, sondern genau überlegt wird, ob es nicht steuerlich besser ist, eine modifizierte Zugewinngemeinschaft zu wählen. Dies kann einerseits den steuerlichen Vorteil […]

Ehegattentestament und Erbvertrag

In der Praxis werden die Rechtswirkungen von Ehegattentestament und Erbvertrag häufig als identisch betrachtet und die zugrunde liegenden Vorschriften werden nicht perfekt abgegrenzt. Mit Entscheidung vom 26.03.2025 hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass beide Rechtsbereiche inhaltlich Unterschiede aufweisen und die Vorschriften nicht deckungsgleich gelten. Entschieden hat dies der Bundesgerichtshof für die Auslegungsregel des § 2270 BGB. […]

Rechtsgestaltung: unentgeltliche Erbteilübertragung an Miterben

Eher untypisch, aber im Einzelfall sinnvoll, kann die Gestaltung sein, dass ein Erbteil unentgeltlich an einen Miterben übertragen wird. Dies kann beispielsweise in der Konstellation diskutiert werden, in der ein Elternteil stirbt, sich der überlebende Ehepartner mit dem Kind in einer gesetzlichen Erbengemeinschaft befindet und der überlebende Elternteil selbst Vermögenswerte an das Kind weitergeben will. […]