Es gibt bestimmte Regelungen, die in einem Einzel- oder Ehegattentestament regelmäßig berücksichtigt werden sollten. Wir weisen darauf hin, dass wir unabhängig von diesen Inhalten davon abraten, dass Laien ein Testament selbst und ohne rechtliche Beratung anfertigen, da bereits ein falsches Wort das Testament beeinträchtigen kann.
Folgende Punkten sollten in einer testamentarischen Verfügung bedacht werden:
1. Wer ist Erbe und mit welcher Quote?
2. Sollen einem Erben bestimmte Nachlassgegenstände konkret zugeordnet werden (über eine Teilungsanordnung oder ein Vermächtnis)?
3. Wer kommt als Ersatzerbe in Betracht?
4. Ist eine Auseinandersetzungstestamentsvollstreckung sinnvoll, um Streit bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft zu vermeiden?
5. Ist eine Dauertestamentsvollstreckung notwendig, z. B. bei einem minderjährigen Erben?
6. Gibt es Regelungen, die notwendig sind, um das Testament erbschaftssteuerlich zu verbessern?
7. Sollen bestimmte Auflagen, Bedingungen oder Wünsche aufgenommen werden (z. B. bzgl. der Grabpflege)?
8. Müssen Regelungen bzgl. des Ausgleichs von lebzeitigen Zuwendungen aufgenommen werden?
9. Möchte man eine Regelungen zu Pflichtteilsansprüchen aufnehmen?
10. Ist eine Rechtswahl hin zum deutschen Erbrecht sinnvoll bzw. gibt es Berührungspunkte zu ausländischen Rechtsinstituten?
Rechtsberatung und (außer)gerichtliche Vertretung in München, Bayern und Deutschland. Wir sind spezialisiert als Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht im Bereich Erbrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht.