Das sogenannte 3-Zeugen-Testament ist ein Nottestament, das ausnahmsweise ohne die notarielle bzw. alternativ handschriftliche Form auskommt. Gerade im Rahmen der Kontaktbeschränkungen der Corona-Pandemie hat es einige Fälle gegeben, in denen der spätere Erblasser aus Krankheitsgründen das Testament selbst nicht mehr abfassen konnte, aber auch kein Notar zu ihm gekommen ist. Mit Blick auf die Rechtsprechung des OLG Brandenburg aus dem Jahr 2022 reicht allein dies für die Wirksamkeit eines solchen Nottestaments nicht aus. Vielmehr muss eine nahe Todesgefahr bestanden haben.
Rechtsberatung und (außer)gerichtliche Vertretung in München, Bayern und Deutschland. Wir sind spezialisiert als Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht im Bereich Erbrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht.