Ist ein Testament zerrissen, stellt sich immer die Frage, ob hierdurch das Testament widerrufen worden ist oder das Testament rechtswirksam bleibt. Denn das Zerreißen durch eine dritte Person führt nicht automatisch zur Testamentsunwirksamkeit. In der Praxis bleibt es meistens unklar, wer das Testament zerrissen hat. Das AG Bamberg hat in einer Entscheidung aus 2022 ausgeurteilt, dass für den Fall, dass das zerrissene Testament in der Sphäre des Erblassers geblieben ist (in einer Klarsichthülle im Nachttischschrank des Wohnhauses), ein Widerruf angenommen werden kann.
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