Die Testamentsvollstreckung ist ein oftmals sinnvolles Gestaltungsinstrument, zum Beispiel, um Streit innerhalb der Erbengemeinschaft zu vermeiden. Allerdings sehen sich viele Erben auch mit einer pflichtwidrigen Testamentsvollstreckung konfrontiert. Ein Streitfall ist immer wieder die Frage nach einem ordnungsgemäßen Nachlassverzeichnis. Dabei ist der häufigste Kritikpunkt, dass der Testamentsvollstrecker das Verzeichnis nicht rechtzeitig erstellt. Erben sollten wissen, dass die Rechtsprechung, abhängig vom Einzelfall, dem Testamentsvollstrecker eine Frist von bis zu zwei Jahren gewährt (Beispiel: OLG Düsseldorf vom 24.01.2023 zum AZ. 3 Wx 105/22).
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