Viele spätere Erblasser machen sich darüber Gedanken, ob sie ein Einzeltestament oder ein Ehegattentestament errichten wollen. Für ein solches Ehegattentestament geht man in der Regel von einem gemeinschaftlichen Schriftstück aus. Von diesem Grundsatz gibt es aber auch ausnahmen. Errichten Eheleute auf getrennten Blättern „Einzeltestamente“ kann hieraus unter bestimmten Voraussetzungen (zeitlicher und inhaltlicher Zusammenhang) ein Ehegattentestament entstehen.
Rechtsberatung und (außer)gerichtliche Vertretung in München, Bayern und Deutschland. Wir sind spezialisiert als Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht im Bereich Erbrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht.