Viele Menschen leben in Deutschland und haben eine ausländische Staatsangehörigkeit. In den meisten Fällen ist diesen Personen nicht klar, welches Erbrecht im Todesfall gilt. Es wird dann irrtümlich eine falsche gesetzliche Erbfolge vorausgesetzt oder ein Testament mit unzutreffendem Regelungsinhalt. Das Kernproblem ist, dass jeder Fall individuell zu betrachten ist, abhängig davon, welche Kollisionsregeln das Heimatrecht dieser Person hat.
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