Bei einem Streit innerhalb der Erbengemeinschaft gibt es kaum rechtliche Handlungsmöglichkeiten, da eine zwar gesetzlich vorgesehene Auseinandersetzungsklage mit vielen Risiken verbunden ist. Im Einzelfall bietet es sich aber an, dass man einen „kleineren“ Anspruch beispielsweise einen Auskunftsanspruch geltend macht, um dann den Streit insgesamt vor Gericht zu bringen, insbesondere um eine gütliche Einigung zu fördern.
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