Schenkungs- und erbschaftssteuerlich hat das Begünstigen von Enkelkindern den Vorteil, dass pro Großelternteil und Enkelkind ein Steuerfreibetrag in Höhe von € 200.000,00 besteht. Bei mehreren Enkelkindern kann ein erheblicher Steuereffekt erzielt werden. Dennoch sollten Großeltern mit einer solchen Begünstigung zögerlich sein, insbesondere deshalb, weil gerade bei minderjährigen Enkelkindern die Gefahr besteht, dass die dazwischenliegende Kindergeneration vermögensmäßig in eine Blockadesituation gerät, weil gerade bei verteiltem Immobilienvermögen die Enkelkinder eine unerwartete Sperrminorität bilden können. Außerdem ist es manchmal erziehungstechnisch nicht erwünscht, dass minderjährige Enkelkinder bereits viel Vermögen erhalten, da die Gefahr droht, dass diese sich darauf ausruhen.
Rechtsberatung und (außer)gerichtliche Vertretung in München, Bayern und Deutschland. Wir sind spezialisiert als Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht im Bereich Erbrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht.