Erbschleicherei – Maßnahmen zu Lebzeiten des Opfers

Folgende Maßnahmen sollten Sie bei einer zu Lebzeiten des Opfers aufgedeckten Erbschleicherei in Erwägung ziehen:

1. Strafrechtliche Schritte

2. Betreuungsverfahren

3. Kontrollbetreuung

4. Unwiderrufliche Vorsorgevollmacht

5. Lebzeitige Vermögensübertragung

6. Bindendes Testament

7. Ansprechpartner sein

8. Zeugenliste erstellen

9. Helfer aus dem Umfeld

10. Kontakt zum Arbeitgeber des Erbschleichers

11. Ortsveränderung des Opfers

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