Vorsicht bei Erb- und Pflichtteilsverzicht

Es gibt immer wieder Fälle, in denen die Erblasser-Generation die Erben-Generation überredet, einen notariellen Erb- und Pflichtteilsverzicht zu erklären. Hierfür kann es unterschiedliche Gründe geben, beispielsweise die Situation, dass der potentielle Erbe kinderlos geblieben ist, ihm ohnehin ein sicheres Erbe versprochen worden ist, er sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet und ein mögliches Erbe nicht in ein Insolvenzverfahren fallen soll oder der fehlende Kontakt zwischen den Generationen. Erfahrungsgemäß bereuen viele Personen, die einen Verzicht unterzeichnet haben, später ihre Entscheidung, insbesondere, wenn sich die Lebenssituation geändert hat. Im Einzelfall kann der Verzicht rechtlich angegriffen werden, wenn besondere Umstände vorliegen.

Rechtsberatung und (außer)gerichtliche Vertretung in München, Bayern und Deutschland. Wir sind spezialisiert als Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht im Bereich Erbrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht.