Das Supervermächtnis

Die klassische Regelung des Berliner Testaments im Rahmen eines Ehegattentestaments ist meistens steuerlich suboptimal, da die Freibeträge nach dem zuerst versterbenden Elternteil für die Kinder verloren gehen. Es gibt deshalb immer wieder Mandantschaft, die ein sog. Supervermächtnis beabsichtigt, das insbesondere Vermächtnis zugunsten der Kinder im ersten Erbfall zulässt, aber die Höhe der Entscheidung des überlebenden Ehegatten überlässt, damit die steuerlichen Freibeträge optimal ausgenutzt werden können. Dies ist aber mit Blick auf die Rechtsprechung problematisch, sodass als sicherer Weg empfohlen werden muss, die konkrete Höhe des Vermächtnisses im Testament zu benennen.

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