10 wichtige Gestaltungsfehler bei Vorsorgevollmachten, Testament, Schenkungen

Leider regeln bisher nur ca. 20% rechtlich vorsorgend ihr Leben. Aber selbst wenn eine solche Regelung erfolgt, sind diese Regelungen fehlerbehaftet, da es sich um rechtlich komplexe Regelungen handelt. Die 10 aus meiner Praxis heraus wichtigsten Fehler stellen wir nachfolgend dar:

Fehler 1: Formunwirksamkeit bei einer Vorsorgevollmacht – wenn der Vollmachtersteller Immobilieneigentum hat, muss die Vorsorgevollmacht notariell unterschriftsbeglaubigt sein.

Fehler 2: Kontrollbetreuung – in der Vorsorgevollmacht fehlt eine Regelung zur Kontrollbetreuung, obwohl diese das zentrale Risiko für eine Vorsorgevollmacht darstellt.

Fehler 3: Aktualität der Patientenverfügung – der dort geäußerte Behandlungswille ist nicht mehr berücksichtigungsfähig, weil die Patientenverfügung nicht stetig aktualisiert worden ist

Fehler 4: Formfehlerhaftes Testament – das laienhaft erstellte Testament wird nachträglich mit Durchstreichungen oder Ergänzungen angepasst und dies führt zu Wirksamkeitsproblemen

Fehler 5: Verteilung von Vermögenswerten – eine Vermögensverteilung in einem Testament durch einen rechtlichen Laien führt meistens dazu, dass nicht Streit vermieden, sondern mehr Streit produziert wird

Fehler 6: Ersatzerbe vergessen – viele Testamentsersteller vergessen, einen Ersatzerben zu benennen für den Fall des Vorversterbens des Erben

Fehler 7: keine automatische Bindungswirkung – viele Eheleute wollen, dass der überlebende Ehepartner an das Testament gebunden bleibt, übersehen aber, dass dies ausdrücklich geregelt werden muss

Fehler 8: Steuernachteilige Schenkung – bei mehrstufigen Schenkungen muss sorgfältig der Ablauf besprochen werden, damit alle Freibeträge perfekt ausgenutzt werden können

Fehler 9: Rechte der Schenker – viele Schenker denken nicht daran, sich ausreichende Rechte (Nießbrauch, Rücktritt u. a.) vorzubehalten, um sich zu schützen

Fehler 10: Notarielle Schenkung – die Parteien einer notariellen Schenkung sollten den Vertrag ganz genau lesen, damit sie wissen, was sie unterschreiben, da ein Notarvertrag im Entwurf keine Garantie für eine zutreffende Regelung darstellt

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