Zum Jahresende stellt sich auch im Erbrecht die Verjährungsfrage. Dabei kann zwar grundsätzlich ein Mahnbescheid den Lauf der Verjährung hemmen, allerdings müssen wir dringend von diesem Schritt abraten. Im Erbrecht ist ein Mahnbescheid aus unserer Sicht riskant. Es sollte in fast allen Fällen bereits eine vollständige Klage eingereicht werden, damit kein Rechtsnachteil entsteht.
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