10 Gründe für ein Testament

Es gibt vielgestaltige Gründe, warum jeder ein Testament erstellen sollte:

1. Keine Erbengemeinschaft zwischen Ehepartner und Kinder

2. Streitvermeidung durch Zuordnung von Einzelvermögenswerten

3. Streitvermeidung durch Auseinandersetzungstestamentsvollstreckung

4. Klare Regelung eines konkreten Ersatzerben

5. Rechtswahlmöglichkeit bei Auslandsbezug

6. Regelung von speziellen Tatbeständen: Behindertentestament u. a.

7. Enterbungsmöglichkeit

8. steuergünstige Vermächtnisanordnungen

9. Veränderung der Quoten innerhalb einer Erbengemeinschaft

10. Einbeziehung von lebzeitigen Schenkungen mit Ausgleichspflicht

Dieser Beitrag wurde von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Die Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.

Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.

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