Fristen im Erbrecht: Ausschlagung

Bei § 1944 Abs. 1 BGB muss eine Ausschlagung der Erbschaft binnen sechs Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der Kenntnis von Anfall und Grund der Berufung zur Erbschaft. Bei einem Testament oder Erbvertrag beginnt die Frist jedoch nicht vor Bekanntgabe der Verfügung von Todes wegen durch das Nachlassgericht zu laufen. Bei einem letzten Wohnsitz des Erblassers im Ausland beträgt die Ausschlagungsfrist gemäß § 1944 Abs. 3 BGB sechs Monate.

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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.

Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.

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