Schenkungssteuerlich sind die Gelder, die auf ein Konto fließen, demjenigen zuzuordnen, der die Gelder einzahlt bzw. dem diese wirtschaftlich zugerechnet werden. Dies führt steuerlich zu Problemen, wenn die Gelder eines Ehegatten auf das Konto des anderen Ehegatten fließen oder auf ein gemeinsames Ehegattenkonto und der andere Ehegatte diese Gelder für sich verwendet. Bei größeren Beträgen droht ein schenkungssteuerlicher Vorgang. Deshalb sollten bei Kontenbeträgen die über € 500.000,00 liegen, eine rechtliche und steuerliche Prüfung des Gesamtvorgangs erfolgen.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.
Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.
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