Es gibt immer wieder Fälle, in denen Streitparteien mit der rechtsanwaltlichen Vertretung nicht zufrieden sind, beispielsweise weil der Rechtsanwalt für terminvorbereitende Gespräche keine Zeit hat, im Gerichtstermin zu wenig sagt oder fachlich mit dem Fall überfordert ist. Streitparteien sind dann verunsichert und fragen sich, ob ein Anwaltswechsel, insbesondere bei lang andauernden Erbprozessen nachteilig ist. In der Regel lässt sich das verneinen. Ein Anwaltswechsel kann dabei sowohl taktisch als auch menschlich sinnvoll sein und bewirkt häufig im Gegenteil, dass die Position des wechselnden Mandanten gestärkt wird. Alternativ ist es aber auch denkbar, dass intern ein Rechtsanwalt in beratender Funktion hinzugezogen wird.
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Die Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.
Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.
Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.
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