Der Miterbe im Ausland als Risiko

Erbstreitigkeiten bergen in der Praxis kaum bekannte Risiken. Ein Beispiel hierfür ist die Situation, dass einer der Miterben im Ausland lebt. Dann verkompliziert sich die gesamte Abwicklung des Erbfalls enorm. Hierzu gehört auch, dass es unerwartete Entwicklungen geben kann, die dies nochmals verschärfen. Ein Beispiel aus meiner Praxis ist, dass der im Ausland lebende Miterbe nachverstirbt. Hierdurch ergibt sich die Situation, dass dann laufende Gerichtsverfahren nach § 246 Abs.1 ZPO ausgesetzt werden können und zuerst die Erbfolge im Ausland nach ggf. ausländischem Erbstatut geklärt werden muss, bevor der eigentliche Erbfall in Deutschland gelöst werden kann.

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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.

Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.

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