Insbesondere Eheleute beschäftigen sich nicht ausreichend mit der Frage, wer Ersatzerbe im Testament sein soll, falls die Kinder ohne Enkel vorversterben. Dabei ist diese Konstellation leider nicht unüblich und es kommt dann zu der meist nicht gewünschten Situation, dass nur die gesetzlichen Erben (die Verwandten) des zweitversterbenden Ehegatten erben. Dies lässt sich nur vermeiden, wenn positiv für diesen Fall ein Ersatzerbe im Testament benannt wird.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.
Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.
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