Sie leben zusammen, ggf. über viele Jahre, oder sie sind in einer noch frischen Beziehung, haben aber ein Kind oder bauen gemeinsam ein Haus? Bitte vergessen Sie nicht. Ohne Trauschein müssen Sie noch mehr rechtlich regeln, als Eheleute. Die 5 wichtigsten Themen stelle ich Ihnen dar.
Abschluss einer Vereinbarung bei Anschaffung gemeinsamer Vermögenswerte mit höherem Wert: Immer mehr junge Paare ohne Trauschein erwerben gemeinsam eine Immobilie. Dies führt dazu, dass die Kaufpreise entsprechend gezahlt werden und die beiden Käufer Miteigentümer werden. Insbesondere aber, wenn in Abweichung von der Erwerbsquote von jeweils 50% von einem der beiden Käufer mehr Geld oder Leistung in die Immobilie fließt, sollte geregelt sein, ob dies im Trennungsfall zu einem Ausgleichsanspruch führt oder ein solcher Anspruch ausgeschlossen sein soll.
Prüfung der Regelungen in einem Darlehensvertrag bei Erwerb oder beim Bau einer Immobilie: In diesem Zusammenhang ist der Regelfall, dass das Paar einen gemeinsamen Darlehensvertrag aufnimmt. Beide haften persönlich und unbeschränkt. Für den Fall der Trennung muss geklärt sein, wie mit dem Darlehensvertrag umgegangen wird und wie die Haftung des ggf. finanzschwächeren Partners beschränkt wird.
Erstellung von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen: Wie jeder Erwachsene benötigen nicht Verheiratete diese Erklärungen, um sich für den Krankheitsfall oder bei einem Unfall abzusichern. Die Situation der nichtehelichen Lebensgemeinschaft betrifft verhältnismäßig viele Personen, die noch jünger sind und die sich dieser Regelungsnotwendigkeit nicht bewusst werden. Es handelt sich aber um keine Altersfrage, weil auch der fast tödliche Verkehrsunfall mit einer lang andauernden Krankengeschichte zu einer Betreuungsbedürftigkeit führt. Dies ist altersunabhängig.
Erstellung einer testamentarischen Regelung: Ist ein Paar nicht verheiratet, gibt es kein gesetzliches Erbrecht. Eine testamentarische Regelung ist zwingend erforderlich. Ansonsten hat der Überlebende keinerlei Rechtsansprüche, insbesondere nicht in Bezug auf Erinnerungsstücke. Bei gemeinsam erworbenen Vermögenswerten kommt es im Streitfall auf die Eigentümersituation an. Besteht Miteigentum entsteht ohne Testament eine Rechtsgemeinschaft zwischen den gesetzlichen Erben des Verstorbenen und dem Überlebenden.
Sorgerechtsregelung und -verfügung für minderjährige Kinder: Eltern minderjähriger Kinder, die nicht verheiratet sind, sollten einerseits das Sorgerecht immer regeln, damit die Rechtssituation geklärt ist, aber auch für den Fall, der in der Praxis vielfach übersehen wird, dass beide Elternteile mittelfristig (wegen eines Unfalls) oder langfristig (wegen eines Versterbens) ausfallen. In allen Konstellationen muss geklärt werden, wer anstelle der Eltern das Sorgerecht für die minderjährigen Kinder übernimmt, damit die gesamte familiäre Struktur abgesichert ist.
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Die Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.
Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.
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