Fristendruck im Erbfall – Teil 1

Im Erbfall läuft – wenn es ein Testament gibt – eine vom Nachlassgericht standardisiert kurz gesetzte Frist von zwei Wochen. Das Testament wird zugesendet und die Beteiligten werden aufgefordert, binnen zwei Wochen Einwendungen gegen die Testamentswirksamkeit zu erheben. Ein tauglicher Vortrag in dieser kurzen Zeit ist fast immer ausgeschlossen. Sie sollten sich als betroffene Person aber nicht verunsichern lassen, weil diese Frist von zwei Wochen keine Ausschlussfrist ist und auch im Nachgang die Testamentsunwirksamkeit geltend gemacht werden kann.

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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.

Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.

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