Gesetzliche Betreuung – nein danke!
Warum ich für mich eine gesetzliche Betreuung vermeiden möchte? Das hat viele unterschiedliche Gründe, die sicherlich auch Sie zutreffen:
– Die gesetzliche Betreuung verursacht Kosten für das Vermögen des Betroffenen (Gerichtskosten und die Vergütung des gesetzlichen Betreuers).
– Bei einer Fremdbetreuung hat die Familie kein Mitspracherecht.
– Bei einer familiären Betreuung redet das zuständige Amtsgericht der Familie in die Entscheidungen mit hinein und es gibt Genehmigungsvorbehalte.
– Bei einer Fremdbetreuung werden lebensbedeutende Entscheidungen für den Betroffenen im finanziellen und medizinischen Bereich durch einen fremden Dritten getroffen.
– Dieser fremde Dritte muss kein bestimmtes Ausbildungsprofil erfüllen, also insbesondere keine vertieften betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und medizinische Vorkenntnisse haben.
– Dieser fremde Dritte erhält monatlich eine Pauschalvergütung, sodass für ihn kein Anreiz besteht, viel Zeit mit und für den Betroffenen zu investieren.
– Die gesetzliche Betreuung hat trotz des vergleichbaren Sprachgebrauchs mit einer tatsächlichen Pflege zu tun.
– Steht der Betroffene unter gesetzlicher Betreuung ist er in dieser Zeitdauer unter der Herrschaft des zuständigen Amtsgerichts und muss in einem Gerichtsverfahren richterliche Anhörungen und gutachterliche Untersuchungen über sich ergehen lassen.
– Das gesetzliche Betreuungsverfahren greift massiv in Ihre Grundrechte ein.
Es gibt nur einen Schutz vor dieser gesetzlichen Betreuung: Sie müssen eine individuell beratene, wirksame und inhaltlich sorgfältig gestaltete Vorsorgevollmacht erstellen.
Dieser Beitrag wurde von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt. Sie können uns entweder unter der Telefonnummer 089/44-232-990 oder per E-Mail an muenchen@rechtsanwalt-thieler.de erreichen.
Die Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.
Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.
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