Eine für die Praxis äußert bedeutsame Entscheidung hat das OLG Nürnberg (NJW-RR 2024, 1012) mitgeteilt. Es geht um die regelmäßig wiederkehrende Frage, ob eine Vollmacht (zumeist eine transmortale Vorsorgevollmacht) im Erbfall ihre Rechtswirkung verliert, wenn der Bevollmächtigte zugleich Alleinerbe ist (Stichwort Konfusion). Das OLG Nürnberg lehnt dies ab und gibt der Vollmacht eine eigenständige Bedeutung. Dies ist in der Praxis deshalb wichtig, weil dann auch ein Alleinerbe, der Monate auf den Erbschein warten muss, über die Vollmacht agieren kann, sodass der Nachlass geregelt werden kann.
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Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.
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