Viele Schenker schalten im Rahmen einer Schenkung keinen Rechtsanwalt ein, insbesondere bei größeren Schenkungen (Gesellschaftsanteilen und Immobilien), wenn ein Notar die Schenkung notariell beurkundet. Das kommt daher, dass einerseits auf den Notar und dessen richtige Regelung vertraut wird, andererseits aber der Notar mit den Streitwert abhängigen Gebühren bereits als teuer empfunden wird und nicht zusätzlich die Rechtsanwaltskosten aufgerufen werden. Das ist aber fast immer ein Fehler, weil eine rechtsanwaltliche Beratung das leisten kann, was ein Notar nicht darf: eine wirtschaftliche und steuerliche Beratung, und zwar einseitig orientiert am Interesse des Auftraggebers. Insbesondere bei einer Immobilienschenkung verwenden Notare standardisierte Entwürfe, die an vielen Punkten änderungs- und ergänzungsbedürftig sind, ohne dass dies ein rechtlicher Laie erkennen kann.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.
Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.
Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.
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