In der Praxis viel zu wenig beachtet ist der Fall, dass ein werthaltiger Gegenstand, primär eine Immobilie, von den Eltern an ein Kind geschenkt wird und das Kind vor den Eltern verstirbt. Typischerweise sind die Eltern dann schon hochbetagt, das Kind hat Jahrzehnte in der Immobilie gelebt und den Wert durch Investitionen gesteigert und lebte bis zum Tod mit der eigenen Familie in dieser Immobilie. In dem notariellen Schenkungsvertrag kann aber ein Rückforderungsrecht für die betagten Eltern bestehen, mit der Folge, dass die Familie des Kindes aus der Immobilie ausziehen muss. Es sollte deshalb vor Abschluss des Schenkungsvertrages immer geprüft werden, ob ein solches Rückforderungsrecht interessengerecht ist.
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Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.
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