In Erbfällen kommt es immer wieder vor, dass alle Beteiligten davon ausgehen, dass es nur eine aktuelle Testamentsregelung gibt. Manchmal kommt aber eine testamentarische Regelung zum Tragen, die Jahrzehnte alt und bereits innerfamiliär vergessen worden ist. Das kann insbesondere der Fall sein, wenn es sich nicht um ein eigenständiges Testament des Erblassers handelt, sondern der Erblasser in einer anderen Urkunde eine für ihn bindende erbrechtliche Erklärung abgegeben hat, beispielsweise in einem Erbvertrag mit seinen Eltern. Dies kann dann auf den späteren Erbfall noch ausstrahlen.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.
Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.
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