Risiko negative Feststellungsklage

Im Erbrecht ist die Frage der Erbenstellung manchmal über Jahre hinweg unklar. Das kann dazu führen, dass sich Erbprätendenten auf den Standpunkt stellen müssen, dass sie Erbe sind, um zivilrechtliche Forderungen für den Nachlass einzutreiben. Dies kann das Risiko beinhalten, dass der in Anspruch genommene Schuldner eine negative Feststellungsklage erhebt und der Erbprätendent auf einmal in diesem „Nebenverfahren“ seine Aktivlegitimation, also seine Erbenstellung, nachweisen muss. Dadurch kann das ursprüngliche Erbscheinverfahren auf lange Zeit blockiert sein.

Die Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.

Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.

Sollten Sie rechtlichen Rat zum Thema Erbrecht benötigen, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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