Aussagekraft eines Betreuungsgutachtens

Im Erbrecht gibt es häufig Streit über die Frage, ob der Erblasser noch testierfähig gemäß § 2229 Abs.4 BGB gewesen ist. Dies zu beurteilen, bedarf eines Sachverständigengutachtens, das auf medizinischen Befunden und Zeugenaussagen aufbaut. Immer wieder gibt es den Fall, dass zu Lebzeiten ein Betreuungsverfahren eingeleitet worden ist und in diesem Verfahren ein Gutachten zur Betreuungsbedürftigkeit, ggf. sogar zur Geschäftsfähigkeit erstellt worden ist. Dieses Gutachten ist qualitativ aber vielfach schlecht, weil es meistens auf einer unzureichenden Tatsachenbasis erstellt worden ist. Ich kenne Fälle, in denen das Betreuungsgutachten ohne die Kenntnis von medizinischen Befunden lediglich auf Basis einer Untersuchung und fremdanamnestischer Angaben erstellt worden ist. Dies hält im Erbstreit meistens nicht.

Die Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.

Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.

Sollten Sie rechtlichen Rat zum Thema Erbrecht benötigen, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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