Beschränkungen lebzeitiger Schenkungen

Wenn Mandantschaft aus diversen Gründen (steuerliche Motive, der Gedanke der Streitvermeidung, das Schenken mit warmer Hand, die Reduzierung zukünftiger Pflichtteilsansprüche) verschenken möchte, muss genau geprüft werden, ob eine solche Schenkung überhaupt zulässig ist. Beschränkungen der Schenkungsoption sind unter anderem folgende:

– Die Schenkung hängt von einer Zustimmung des Ehegatten gemäß § 1365 BGB ab.

– Der verwitwete Ehegatte ist an ein Ehegattentestament oder einen Erbvertrag gebunden.

– Gesellschaftsvertragliche Regelungen stehen einer Schenkung entgegen.

– Einer Schenkung steht entgegen, dass der gewählte Schenkungsgegenstand letztlich nicht in die Verfügungsbefugnis des etwaigen Schenkers fällt.

Die Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.

Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.

Sollten Sie rechtlichen Rat zum Thema Erbrecht benötigen, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Sie können uns entweder mit dem unten angefügten Kontaktformular erreichen oder uns unter 089/44-232-990 anrufen oder per E-Mail muenchen@rechtsanwalt-thieler.de  erreichen.

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