Die Aufbewahrungsmodalitäten bei einer Vorsorgevollmacht sind strikt von der Frage zu trennen, wo ein Testament gelagert werden soll. Die Vorsorgevollmacht sollte sofort dem Bevollmächtigten vorliegen, damit er unverzüglich im Notfall handelt kann. Es genügt nicht, die Vorsorgevollmacht zuhause im Safe oder im Notfallordner aufzubewahren. Zwar bietet die Bundesnotarkammer eine Hinterlegungsstelle an. Eine solche Hinterlegung ist aber nicht erforderlich. Praktikabler ist ein Hinweis auf die erteilte Vorsorgevollmacht auf einem Kärtchen im Geldbeutel.
Die Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.
Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.
Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.
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