Aufbewahrung des Testaments

Abhängig davon, in welcher Form Sie testieren, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, wie das Testament bis zum Erbfall „geschützt“ wird. Haben Sie notariell beurkundet, ist das Testament notariell dokumentiert. Liegt dagegen ein handschriftliches Testament vor, kann es (insbesondere bei alleinstehenden Erblassern) sinnvoll sein, wenn das Testament am örtlich zuständigen Amtsgericht hinterlegt wird. Bei Ehegattentestamenten in einer konfliktfreien Familiensituation dürfte es im Regelfall aber genügen, wenn das Ehegattentestament zuhause aufbewahrt wird und eine Kopie z. B. in der beratenden Rechtsanwaltskanzlei vorliegt. Im Fall des ungewollten Verlustes (Beispielsweise Wohnungsbrand) genügt im Einzelfall die Testamentskopie als Nachweis.

Die Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.

Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.

Sollten Sie rechtlichen Rat zum Thema Erbrecht benötigen, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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