Testierfreiheit und Grenzen

Die Testierfreiheit ist grundgesetzlich geschützt und ist damit ein hohes Gut. Das bedeutet, dass in einem Testament im Regelfall eine Vielzahl an Gestaltungen zulässig sind. Allerdings gibt es hierfür Grenzen. Diese Grenzen werden durch gesetzliche Verbote, aber insbesondere das Sittenwidrigkeitsverdikt in § 138 BGB gezogen. Regelungen, die das Anschauungsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verletzen, sind automatisch unwirksam. Die Kategorisierung in § 138 BGB ändert sich aber über die Jahrzehnte. Was in den 50er Jahren sittenwidrig war, kann heute erlaubt sein. Bei ungewöhnlichen Regelungen sollte ein Testator aber immer rechtsanwaltlich prüfen lassen, ob er die Grenze zur Sittenwidrigkeit überschreitet.

Die Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.

Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.

Sollten Sie rechtlichen Rat zum Thema Erbrecht benötigen, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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