Demenz
a) Typische Defizite, Einschränkungen und Symptome
Im Frühstadium einer Demenzerkrankung zeigen sich häufig zunächst Einschränkungen des kurzfristigen Erinnerungsvermögens. Betroffene haben zunehmend Schwierigkeiten, sich neue Informationen oder erst kürzlich Erlebtes zu merken, während länger zurückliegende Erinnerungen aus der eigenen Lebensgeschichte oftmals noch weitgehend erhalten bleiben. Dies kann dazu führen, dass insbesondere alltägliche Abläufe, Absprachen oder Gespräche wiederholt werden müssen.
Darüber hinaus treten häufig Wortfindungsstörungen auf. Betroffenen fällt es zunehmend schwer, die passenden Begriffe zu finden oder Gedanken präzise auszudrücken. Um dies auszugleichen, verwenden sie oftmals Umschreibungen oder andere Formulierungen, um den eigentlichen Begriff zu ersetzen.
Auch die emotionale Belastbarkeit kann im Verlauf einer Demenzerkrankung abnehmen. Betroffene reagieren mitunter empfindlicher auf Belastungssituationen und können stärkeren Stimmungsschwankungen unterliegen. Dies kann sich beispielsweise durch eine erhöhte Reizbarkeit, Unsicherheit oder eine veränderte emotionale Reaktion auf alltägliche Situationen äußern.
b) Selbsthilfegruppen und Unterstützung
Für Betroffene einer Demenzerkrankung sowie deren Angehörige bestehen verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung und Entlastung. Eine wichtige Anlaufstelle können dabei Selbsthilfegruppen und Fachorganisationen sein, die Beratung, Informationen und praktische Hilfestellungen anbieten. Hierzu zählt beispielsweise die Alzheimer Gesellschaft München, die Betroffene und Angehörige bei Fragen rund um den Umgang mit der Erkrankung, die Bewältigung des Alltags sowie bei der Suche nach geeigneten Unterstützungsangeboten begleitet.
Darüber hinaus können je nach individuellem Unterstützungsbedarf ambulante oder stationäre Pflegeleistungen in Anspruch genommen werden. Eine ambulante Pflege ermöglicht es Betroffenen, weiterhin in der eigenen häuslichen Umgebung zu leben und dort Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben, der Versorgung und Betreuung zu erhalten. Wenn eine Versorgung im häuslichen Umfeld nicht mehr ausreichend gewährleistet werden kann, kann eine stationäre Pflegeeinrichtung eine geeignete Alternative darstellen. Die Auswahl der passenden Unterstützungsform richtet sich nach dem Gesundheitszustand der betroffenen Person, dem Grad der Pflegebedürftigkeit sowie den persönlichen und familiären Lebensumständen.
c) Entwicklung bei Demenz
Die Entwicklung einer Demenzerkrankung erfolgt in der Regel langsam, schleichend und fortschreitend. Der Verlauf ist individuell unterschiedlich, wobei sich die geistigen und teilweise auch körperlichen Einschränkungen im Laufe der Zeit zunehmend verstärken können. Typischerweise wird zwischen einer frühen, einer mittleren und einer späten Phase der Erkrankung unterschieden.
In der frühen Phase, auch als leichte Demenz bezeichnet, stehen vor allem zunehmende Gedächtnisprobleme im Vordergrund. Insbesondere das Kurzzeitgedächtnis ist häufig beeinträchtigt, sodass sich Betroffene beispielsweise schlechter an kürzlich geführte Gespräche, Termine oder neue Informationen erinnern können. Zudem können die Orientierung und die Bewältigung alltäglicher Aufgaben zunehmend schwieriger werden. Viele Betroffene nehmen die eigenen Veränderungen zunächst selbst wahr und reagieren darauf mit Unsicherheit, Sorge oder Angst.
In der mittleren Phase, der sogenannten mittelschweren Demenz, nimmt die Fähigkeit zur selbstständigen Lebensführung weiter ab. Betroffene benötigen zunehmend Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben und sind häufiger auf die Hilfe anderer Personen angewiesen. Zusätzlich verstärken sich sprachliche Schwierigkeiten und Orientierungseinschränkungen. Es kann vorkommen, dass vertraute Personen, Orte oder alltägliche Situationen nicht mehr zuverlässig erkannt oder eingeordnet werden können.
In der späten Phase, der schweren Demenz, besteht meist eine weitgehende Abhängigkeit von fremder Hilfe. Betroffene benötigen umfassende Unterstützung bei der Körperpflege, der Versorgung und der Bewältigung des Alltags. Erinnerungen an das eigene Leben sowie das Erkennen nahestehender Angehöriger können zunehmend verloren gehen. Auch die sprachlichen Fähigkeiten und körperlichen Funktionen nehmen im weiteren Verlauf häufig deutlich ab.
d) Testierunfähigkeit bei Demenz
Eine Demenzerkrankung führt nicht dazu, dass ein errichtetes Testament unwirksam ist. Zwar kann eine Demenz die geistigen Fähigkeiten, die Wahrnehmung der eigenen Situation sowie die Persönlichkeit eines Menschen verändern, für die rechtliche Beurteilung der Wirksamkeit eines Testaments ist jedoch nicht allein das Vorliegen einer Erkrankung entscheidend. Maßgeblich ist hier, in welchem geistigen Zustand sich der Erblasser zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung befand.
Auch nach § 2229 Abs. 4 BGB liegt eine Testierunfähigkeit vor, wenn der Erblasser aufgrund einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit nicht mehr in der Lage ist, die Bedeutung und die rechtlichen Folgen seiner testamentarischen Erklärung zu verstehen oder nach dieser Einsicht eigenverantwortlich zu handeln. Entscheidend ist somit, ob die betroffene Person noch die Fähigkeit besitzt, ihren eigenen Willen frei zu bilden und die Auswirkungen ihrer letztwilligen Verfügung zu erkennen.
Allein die Diagnose einer Demenzerkrankung stellt keinen ausreichenden Beweis und auch keine automatische Vermutung für eine bestehende Testierunfähigkeit dar. Vielmehr muss im jeweiligen Einzelfall geprüft werden, ob und in welchem Umfang die Erkrankung die erforderliche Einsichts- und Willensfähigkeit tatsächlich beeinträchtigt hat. Dabei kommt es insbesondere auf den konkreten Zustand der betroffenen Person am Tag der Testamentserrichtung an.
Eine bestehende Demenzerkrankung kann jedoch Anlass geben, die Testierfähigkeit besonders sorgfältig zu überprüfen. Insbesondere bei fortgeschrittenen Krankheitsstadien oder erkennbaren Einschränkungen der geistigen Fähigkeiten kann eine nähere rechtliche und gegebenenfalls medizinische Bewertung erforderlich sein, um die Wirksamkeit des Testaments beurteilen zu können.
Die Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.
Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.
Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.
Sollten Sie rechtlichen Rat zum Thema Erbrecht benötigen, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Sie können uns entweder mit dem unten angefügten Kontaktformular erreichen oder uns unter 089/44-232-990 anrufen oder per E-Mail muenchen@rechtsanwalt-thieler.de erreichen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.rechtsanwalt-thieler.de
