Ein Erbe kann ausgeschlagen werden, wenn der Nachlass überwiegend aus Schulden oder finanziellen Risiken besteht. Die Ausschlagung ist erst nach dem Tod des Erblassers möglich und muss in der Regel nach § 1944 Abs. 1 BGB innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls erfolgen. Befand sich der Erblasser oder der Erbe im Ausland, verlängert sich die Frist nach § 1944 Abs. 3 BGB auf sechs Monate.
Wer die Frist versäumt, nimmt das Erbe automatisch an. Nach einer Ausschlagung rücken die nächsten Erben nach, zum Beispiel die eigenen Kinder, sodass gegebenenfalls auch für sie ausgeschlagen werden muss.
Ein Erbe kann auch aus persönlichen Gründen abgelehnt werden, etwa bei schwierigen Familienverhältnissen. Vor einer Entscheidung ist eine rechtliche Beratung oft sinnvoll. Der Pflichtteil muss nicht ausdrücklich ausgeschlagen werden – wer ihn nicht verlangt, erhält ihn einfach nicht.
Die Ausschlagung muss nach § 1945 BGB persönlich beim Nachlassgericht oder über einen Notar erklärt und beurkundet werden; eine einfache schriftliche Erklärung reicht nicht aus.
Die Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.
Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.
Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.
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