Böses Kind gegen gutes Kind

Ein typischer Konflikt bei der erbrechtlichen Gestaltung ist die Situation, dass sich Eltern damit konfrontiert sehen, dass sich ihre Kinder nicht verstehen und sie nur zu einem Kind einen guten Kontakt haben. Dies äußert sich zum Teil darin, dass die Eltern die eigenen Enkelkinder beim „bösen“ Kind nicht sehen dürfen und ggf. sogar nicht einmal die Anschrift der Familie des „bösen“ Kindes kennen. Dieses Kind hat mit den Eltern jedwede Beziehung abgebrochen und spekuliert auf den Pflichtteil. In einer solchen Konstellation dürfen Eltern nicht blind in Gestaltungen laufen, die sie aus den Medien entnehmen, sondern sollten sich immer abhängig vom Einzelfall beraten lassen, da es viele Fallstricke in der pflichtteilsreduzierenden Gestaltung gibt.

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