Die wichtigsten Steuergestaltungsthemen im Rahmen von Erbschafts- und Schenkungssteuer, über die bekannten Freibetragsregelungen zwischen Eltern und Kindern sind:
1. die Nutzung der weiteren Freibeträge für Enkel in Höhe von € 200.000,00 pro Enkelkind und Großelternteil,
2. die Beachtung der Steuerbefreiung eines Familienheims im Rahmen des § 13 Abs.1 Nr.4 a-c ErbStG,
3. die Durchführung eines schenkungsfreien Zugewinnausgleichs zu Lebzeiten beider Eheleute per Ehevertrag.
Alle drei Varianten sollten im Rahmen einer rechtsanwaltlichen Beratung diskutiert werden, wenn die üblichen Gestaltungen nicht ausreichen, um eine steuerneutrale Schenkungs- und Erbsituation herzustellen.
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