Erben streiten häufig mit dem Testamentsvollstrecker. Bei groben Pflichtwidrigkeiten des Testamentsvollstreckers kann ein Entlassungsverfahren gemäß § 2227 BGB vor dem Nachlassgericht durchgeführt werden. Dabei kann sich selbst bei einem Obsiegen der Erben das Problem stellen, ob der Testamentsvollstrecker seinen Vergütungsanspruch behält. Das OLG Saarbrücken hat mit Urteil vom 26.07.2023 zum AZ. 5 U 98/22 klargestellt, dass im Ausnahmefall ein Vergütungsanspruch ganz entfällt, jedenfalls aber ein Anspruch zu kürzen sein wird. Dies verbessert die Rechtsstellung der Erben.
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