Es gibt vielfach Regelungen in Testamenten, in denen ein Erblasser ein Vermächtnis regelt. Es kann sich dabei beispielsweise um eine Immobilie, aber auch ein sogenanntes Forderungsvermächtnis handeln. Probleme entstehen dann, wenn Immobilie oder Forderung gar nicht Nachlassbestandteil werden, also die Immobilie bereits veräußert ist oder die Forderung bereits bedient wurde. Diese Fälle sollten rechtssicher gestaltet sein, damit im Erbfall hierüber kein Streit entsteht.
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