Ein stetiges Thema ist die Frage, welcher Wert bei zu übertragenden Sachen und Rechten, also beispielsweise Gesellschaftsbeteiligungen, Immobilien und Kunstgegenständen angesetzt werden muss. Da sich immer ein Schenkungssteuerrisiko ergibt, ist eine Begutachtung anzuraten. Auf Anfrage empfehlen wir unserer Mandantschaft geeignete Gutachterpersonen, begleiten die Begutachtung und sorgen dafür, dass die Begutachtung qualitativ verwertbar ist.
Rechtsberatung und (außer)gerichtliche Vertretung in München, Bayern und Deutschland. Wir sind spezialisiert als Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht im Bereich Erbrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht.