Vorsorgevollmacht-Kurator – was ist das?

Auch im erbrechtlichen Kontext spielt die Vorsorgevollmacht eine bedeutsame Rolle, insbesondere, wenn sie transmortal ausgestellt ist und in einen Erbfall hineinwirkt. In bestimmten Konstellationen wünscht der Vollmachtgeber, dass der Bevollmächtigte durch einen Außenstehenden kontrolliert wird. Vor allem in Fällen, in denen Vollmachtgeber und Bevollmächtigter nicht eng familiär miteinanderverbunden sind, stellt sich dieses Thema. Dann gibt es die Möglichkeit, dass ein neutraler Dritter als Kontrolleur bestimmte Entscheidungen nach dem 4-Augen-Prinzip prüft und mit entscheidet. Dies ist in solchen Konstellationen ein Vorsorgevollmacht-Kurator.

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Die Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.

Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.

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