Die (fehlende) Aussagekraft von Gerichtsentscheidungen

In der Praxis wird vielfach auf Gerichtsentscheidung Bezug genommen. Tatsächlich ist es aber meistens so, dass Gerichtsentscheidungen und deren Kernsatz einem Kommentar oder einer Monografie entnommen bzw. übernommen werden, ohne dass die Gerichtsentscheidung selbst nachgelesen wird. Das bedeutet, dass es streng genommen der Autor des jeweiligen Druckwerks es in der Hand hat, wie Rechtsprechung verstanden wird. Wir erleben bei Gerichtsverfahren immer wieder Fälle, in denen ein Nachprüfen der zitierten Rechtsprechung ergibt, dass deren Aussagegehalt im Verfahren keine Rolle spielt oder zu einer anderen Schlussfolgerung führt. Das gilt insbesondere im Erbrecht, das juristisch komplex ist.

Dieser Beitrag wurde von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt. Sie können uns entweder unter der Telefonnummer 089/44-232-990 oder per E-Mail an muenchen@rechtsanwalt-thieler.de erreichen. 

Die Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.

Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.

Sollten Sie rechtlichen Rat zum Thema Erbrecht benötigen, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Sie können uns entweder mit dem unten angefügten Kontaktformular erreichen oder uns unter 089/44-232-990 anrufen oder per E-Mail muenchen@rechtsanwalt-thieler.de  erreichen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.rechtsanwalt-thieler.de



Kontaktformular:
Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.
Name