Es gibt Konstellationen im Rahmen eines Erbfalls, die unerwartete Ergebnisse im Rahmen der Akteneinsicht bewirken. Zwar ist ein Nachlassgericht dazu verpflichtet, eine Erbenermittlung vorzunehmen. Darüber hinaus wird das Nachlassgericht aber nicht tätig, es sei denn, dass ein Erbscheinantrag gestellt wird. Das kann dazu führen, dass Dritte, die zwar nicht Erbe sind, aber im Erbfall dennoch zu begünstigen sind, ggf. vergessen werden. Das gilt beispielsweise bei Verträgen (insbesondere Lebensversicherungen), die vom Erblasser abgeschlossen worden sind und Dritte begünstigen sollen. Wenn die Erben dies den Dritten nicht mitteilen, ist es denkbar, dass die Lebensversicherung „übersehen“ wird.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.
Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.
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